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ADRESSE Fifty Factors GmbH Dr. Georg Wagner Beim Dorf 47 D-40547 Düsseldorf
KONTAKT georg@50factors.de m: +49 (0)162 4199 762 f: +49 (0)211 9771 9005 HR B79642 AG Düsseldorf IBAN DE06 4401 0046 0331 8144 63 
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fifty Factors GmbH Stand 21 Februar 2017

§1

Wirkungsbereich

1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als "Klienten" bezeichnet. Die AGB werden vom Klienten automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. 1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt. Die Fifty Factors GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Basis der Projektvereinbarung und dieser AGBs, soweit nichts anderes schriftlich zwischen unserem Klienten und uns vereinbart wurde.

§2

Auftragserteilung und Leistung

2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Beratungsvertrag, bzw. der schriftliche Auftrag des Klienten an uns, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden. 2.2 Der Klient kann uns Aufträge postalisch, per Fax und/oder per E-Mail erteilen. Der Klient erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung per E-Mail und Fax. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Beratungsvertrag als zustande gekommen. Diese Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Liefertermin. 2.3 Bei besonderem Bedarf ziehen wir externe Berater hinzu, die wir durch langjährige Zusammenarbeit kennen. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen uns und dem Klienten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 2.4 Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen der Fifty Factors GmbH und unserem Klienten.

§3

Preise

In allen Preisen unserer Leistungen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 % enthalten.

§4

Zahlung und Fälligkeit

4.1 Unser Anspruch auf Zahlung des Preises entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von uns erbracht wurde. Alle Leistungen der Fifty Factors GmbH, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden. 4.2 Sobald die Rechnung dem Klienten zugeht, ist der Preis zur Zahlung fällig. 4.3 Der Klient kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 20 Werktagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern. 4.4 Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Klient nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.

§5

Lieferfristen und Termine

5.1 Lieferfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Es ist unser Anliegen, unsere Leistungen nach bestätigtem Auftragseingang innerhalb des in der Projektspezifizierung näher vereinbarten Zeitrahmens bereitzustellen. 5.2 Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Klienten erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

§6

Mitwirkungspflicht des Klienten

Der Klient stellt der Fifty Factors GmbH alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung.

§7

Verschwiegenheitsklausel

Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Klienten selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Klienten an uns übergebene Unterlagen, Dokumente, o.ä. an den Klienten zurückgesendet.

§8

Haftung

8.1 Die Fifty Factors GmbHhaftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Beratungsfirma ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Beratungsfirma in demselben Umfang. 8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

§9

Mängelrüge

9.1 Wenn uns der Klient nicht innerhalb von 20 Werktagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt. 9.2 Sollte der Klient eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gegengutachten untermauert werden. 9.3 Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss der Fifty Factors GmbH die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Klient das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernehmen wir nicht. 9.4 Wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist – hier gilt die individuell vereinbarte Lieferfrist als Richtwert – und wir eine vom Klienten schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht einhalten konnten, ist der Klient zum Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt.

§10

 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.

§11

Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Klienten und uns ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

§12

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Klienten ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz (Düsseldorf) örtlich zuständige Gericht vereinbart.
Impressum: Fifty Factors GmbH Dr. Georg Wagner, Beim Dorf 47, D-40547 Düsseldorf, Germany USt-IdNr: HR B79642 AG Düsseldorf IBAN DE06 4401 0046 0331 8144 63  1. Haftungsbeschränkung Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Die Fifty Factors GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der Inhalte der Website erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Autors und nicht immer die Meinung der Fifty Factors GmbH wieder. Mit der reinen Nutzung der Website der Fifty Factors GmbH kommt keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und der Fifty Factors GmbH zustande. 2. Externe Links Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter ("externe Links"). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Die Fifty Factors GmbH hat bei der erstmaligen Verknüpfung der externen Links die fremden Inhalte daraufhin überprüft, ob etwaige Rechtsverstöße bestehen. Zu dem Zeitpunkt waren keine Rechtsverstöße ersichtlich. Die Fifty Factors GmbH hat keinerlei Einfluss auf die a ktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich die Fifty Factors GmbH die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu Eigen macht. Eine ständige Kontrolle der externen Links ist für die Fifty Factors GmbH ohne konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße nicht zumutbar. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen werden jedoch derartige externe Links unverzüglich gelöscht. 3. Urheber- und Leistungsschutzrechte Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fifty Factors GmbH oder jeweiligen Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Inhalte und Rechte Dritter sind dabei als solche gekennzeichnet. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten ist nicht gestattet und strafbar. Lediglich die Herstellung von Kopien und Downloads für den persönlichen, privaten und nicht kommerziellen Gebrauch ist erlaubt. Die Darstellung dieser Website in fremden Frames ist nur mit schriftlicher Erlaubnis zulässig. 4. Datenschutz Durch den Besuch der Website der Fifty Factors GmbH können Informationen über den Zugriff (Datum, Uhrzeit, betrachtete Seite) gespeichert werden. Diese Daten gehören nicht zu den personenbezogenen Daten, sondern sind anonymisiert. Sie werden ausschließlich zu statistischen Zwecken ausgewertet. Eine Weitergabe an Dritte, zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, findet nicht statt. Die Fifty Factors GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen und nicht lückenlos vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden kann. Die Verwendung der Kontaktdaten des Impressums zur gewerblichen Werbung ist ausdrücklich nicht erwünscht, es sei denn die Fifty Factors GmbH hatte zuvor seine schriftliche Einwilligung erteilt oder es besteht bereits eine Geschäftsbeziehung. Die Fifty Factors GmbH und alle auf dieser Website genannten Personen widersprechen hiermit jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe ihrer Daten. 5. Besondere Nutzungsbedingungen Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Nummern 1. bis 4. abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen. Quelle - Disclaimer: Disclaimer von Juraforum.de & Experten-Branchenbuch.de Letzte Änderung dieser Internet-Präsenz: 21. Februar 2017.
Mob:    +49(0)162 4199 762 Tel:       +49(0)211 9771 9005 E-Mail: georg@50factors.de

Vertraulichkeitsvereinbarung für ein Projekt (NDA)

Um den angestrebten Projekterfolg der Engagements der Fifty Factors GmbH mit unseren Kunden in dem best-möglichen Rahmen zu ermöglichen, unterliegt unsere Arbeit klaren Vereinbarungen zur beiderseitigen Vertraulichkeit der Zusammenarbeit.
Anbei stellen wir eine generische projekt-bezogene Vertraulichkeitsvereinbarung als Illustration zur Verfügung, die so oder ähnlich (abhängig von den jeweiligen Projekt-Spezifika) in den Engagements der Fifty Factors GmbH verwendet wird. Nur auf diese Weise ist gewährleistet, dass unsere typischerweise strategischen und sensiblen Benchmarks und Assessments, oder weitere Dienstleistungen aus unserem Dienstleistungs-Spektrum, in einer produktiven, offenen und konstruktiven Atmosphäre stattfinden.
Geheimhaltungsvereinbarung zwischen ... GmbH, Adresse, (nachfolgend „...“ genannt) und  der Fifty Factors GmbH, Beim Dorf 47, 40547 Düsseldorf, (nachfolgend „Fifty Factors GmbH“ genannt) (nachfolgend einzeln als „die Partei“ oder gemeinsam als „die Parteien“ bezeichnet)

Vorbemerkung

Die Parteien beabsichtigen in dem Projekt XXX zusammenzuarbeiten. Zweck des Projektes ist die xxx. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit stellen sich die Parteien gegenseitig vertrauliche Informationen zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere schriftliche Unterlagen, mündlich, akustisch und visuell übermittelte Inhalte, und Daten auf Datenträgern. Eine Verpflichtung zur Überlassung von Informationen wird hierdurch jedoch nicht begründet. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien Folgendes:

1. Vertrauliche Informationen

„Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind insbesondere alle während der Dauer dieser Vereinbarung in mündlicher, visueller oder schriftlicher Form oder über Datenträger ausgetauschte/ übergebene technische und nichttechnische Informationen, dabei erzielte Erkenntnisse und Ergebnisse, schriftliche Unterlagen, Zeichnungen, Pläne, Spezifikationen, Betriebsgeheimnisse, Methoden, Formeln, ausgetauschtes Know-how sowie Materialien und sonstige Gegenstände. Als Vertrauliche Informationen gelten auch Kenntnisse und Informationen über die Tätigkeit und Projekte der anderen Partei.

2. Vertraulichkeitsverpflichtung

Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln, geheim zu halten und gegen den Zugriff Dritter, insbesondere gegenüber tatsächlichen und potenziellen Wettbewerbern zu schützen. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum vorgesehenen Zweck genutzt werden.

3. Verlust, Vervielfältigung, Verschluss

Jede Partei gewährleistet hinsichtlich der von der anderen Partei zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen Folgendes: a) Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht gestattet. Die Parteien werden der Vervielfältigung zustimmen, soweit diese zur Erfüllung des festgelegten Zwecks erforderlich ist. b) Der Verlust von vertraulichen Informationen muss der anderen Partei unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Dies gilt auch für Verluste aufgrund von Raub, Einbruch, Diebstahl o.ä. c) Verwahrung unter Verschluss, wenn bestimmte Informationen speziell als „streng vertraulich“ gekennzeichnet sind.

4. Ausnahmen

Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung erstreckt sich nicht oder nicht mehr auf Informationen, die nachweislich: a) zum Zeitpunkt der Mitteilung öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verletzung dieser Geheimhaltungsvereinbarung öffentlich bekannt wurden. Vertrauliche Informationen gelten nicht schon deshalb als allgemein bekannt, weil lediglich einzelne Teile oder Kombinationen davon bekannt sind oder werden; oder b) dem Empfänger schon vor der Mitteilung bekannt waren oder ihm danach durch einen Dritten ohne Bruch einer Geheimhaltungsvereinbarung mitgeteilt wurden; oder c) von dem Empfänger unabhängig von dem Erhalt der Informationen entwickelt worden sind oder entwickelt werden; oder d) die eine Partei vor Abschluss dieser Geheimhaltungsvereinbarung bereits rechtmäßig besaß, jedoch nicht von der anderen Partei erhalten hat; oder e) aufgrund von Gesetz und/ oder Recht offen gelegt werden mussten. Gleichwohl ist jede Partei verpflichtet, die Nutzung der Informationen durch die andere Partei gegenüber Dritten geheim zu halten. Die Beweislast für das Vorliegen eines solchen Ausnahmetatbestandes liegt bei derjenigen Partei, der sich auf den Ausnahmetatbestand beruft und ist von diesem durch Vorlage schriftlicher Unterlagen zu beweisen.

5. Offenlegung gegenüber Behörden

Falls eine Behörde von einer Partei die Offenlegung von vertraulichen Informationen von oder über die jeweils andere Partei fordert, wird diese Partei die andere Partei unverzüglich durch schriftliche Anzeige darüber informieren, dass eine Behörde die Offenlegung fordert.

6. Keine Nutzungsrechte

Weder diese Vereinbarung noch aufgrund dieser Vereinbarung von den Parteien abgegebene Erklärungen noch sonstige im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Parteien oder im Rahmen dieser Vereinbarung durch die Parteien von oder über die jeweils andere Partei in Erfahrung gebrachte Informationen oder Wissen begründen Eigentums-, Lizenz- oder sonstige Nutzungsrechte oder einen Anspruch auf solche oder ähnliche Rechte. Wissen und Informationen, die eine Partei von der anderen Partei in Erfahrung bringt, darf diese Partei und ihre Mitarbeiter nicht für eigene Erfindungen, Patente oder dergleichen nutzen. Insoweit begründen Benutzungshandlungen für diese Partei oder ihre Mitarbeiter auch kein Vorbenutzungsrecht im Sinne des Patentgesetzes oder entsprechender ausländischer Rechtsvorschriften. Urheberrechtsvermerke, kennzeichenrechtliche Hinweise und/ oder andere Schutzrechts- oder Vertraulichkeitshinweise, die auf Vertraulichen Informationen angebracht oder in dieser enthalten sind, dürfen nicht entfernt werden. Jede Partei bleibt Eigentümerin der von ihr überlassenen Informationen und Daten. Unverzüglich nach Beendigung dieser Vereinbarung, der Entscheidung, die vorgeschlagene Geschäftsbeziehung nicht weiter zu verfolgen oder nach Aufforderung einer Partei, haben die Parteien die jeweiligen Vertraulichen Informationen ohne Zurückbehaltung von Kopien an die andere Partei zurück zu geben oder dieser deren Zerstörung schriftlich zu bestätigen. Ein Zurückbehaltungsrecht, gleich weder Art, besteht aufgrund der Sensitivität der vertraulichen Informationen nicht.

7. Keine weitergehenden Verpflichtungen

Aus dem Abschluss dieser Geheimhaltungsvereinbarung kann keine Partei einen Anspruch auf Offenlegung bestimmter Informationen herleiten; ebenso wenig begründet diese Vereinbarung einen Anspruch auf Abschluss eines Zusammenarbeitsvertrages oder sonstiger verpflichtender Vereinbarungen. Die im Zusammenhang dieser Vereinbarung entstehenden Kosten trägt jede Partei selbst.

8. Laufzeit

Die Geheimhaltungsvereinbarung beginnt mit deren Unterzeichnung durch beide Parteien und endet nach 3 Jahren, aber nicht vor Beendigung des vorgenannten Projektes. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach Beendigung dieser Geheimhaltungsvereinbarung für einen Zeitraum von 5 Jahren fort.

9. Schlussklauseln

a) Diese Geheimhaltungsvereinbarung einschließlich aller Anlagen enthält die gesamte Geheimhaltungsvereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und ersetzt alle diesbezüglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. b) Diese Geheimhaltungsvereinbarung kann nur schriftlich geändert werden. Dies gilt auch für einen eventuellen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. c) Die Parteien können Rechte aus dieser Geheimhaltungsvereinbarung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei an Dritte abtreten. d) Die Nichtausübung eines Rechts durch eine Partei bedeutet keinen Verzicht auf die künftige Geltendmachung dieses Rechts. e) Diese Geheimhaltungsvereinbarung unterliegt Deutschem Recht. f) Die Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung lassen ihre Wirksamkeit im übrigen unberührt und verpflichten die Parteien, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine Vereinbarung zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem bei Abschluss dieser Vereinbarung beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg weitest möglich nahe kommt. Ort, Datum, Unterschriften…

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Working Experience 1999 - 2017

seit 2017             Geschäftsführer @ Fifty Factors GmbH 2010 – 2016  Berater & Projektierer im Bereich Erneuerbare Energien Wagner Management Beratung & Westerwälder Nachhaltiges Projekt R.E.N.E.W. GmbH & Co. KG: Projektierung des Windparks „R.E.N.E.W.“ im Westerwald. 2003 – 2010  Senior Operations & Lead Solutions Consultant  @ Nokia Siemens Networks, Düsseldorf: Consultative Sales, Customer Engagement, Team Lead & Coaching. Vertriebsleiter Deutschland für Network Planing & Optimisation. 2001 – 2003  Operations Consultant @ Nokia in APAC, Bangkok Organisation start-up of Consultancy and Managed Services, Sales and Delivery Responsibility for APAC region, Service Innovation. Customer Projects 1999 – 2001           Project Manager & Trainer @ Nokia in Düsseldorf

Educational Background

1996 – 1998           Postdoctoral Research Fellowships                                  @ Universities of Tübingen, Germany & Adelaide, Australia  >20 Science Publications, >15 International Conference Contributions, 4 Years Tutoring Aug 1993 – Mar 1996 Ph.D. Theoretical Nuclear Physics                                           (Grade: Magna cum laude), University of Tübingen 1986 – 1993 Diploma Study in Physics @ Universities of Stuttgart                  & Karlsruhe in Germany; @ Montpellier & Grenoble in                                 France  (Diploma Grade: Very Good) 1977 – 1986 Gymnasium Wörth am Rhein (Abitur 1986, Grade 1,6) Interessen Familie, Segeln, Reisen und andere Kulturen, E- Bass, Non-Fiction Literatur, Erneuerbare Energien, Consulting, 21tes Jahrhundert, Globalisierung, Buddhismus, Evolution und natürlich Physik

Berufsleben - charakterisierende

Eigenschaften

Intern und Extern geschätzt als vertrauensvoller Ratgeber mit ausgeprägter Ziel- und Ergebnisorientierung Ausgezeichnetes Unternehmerisches Denken, das einen umfassenden Geschäftssinn mit der Aufmerksamkeit für technologische Details verbindet. Fokus auf Team-Arbeit in interdisziplinären Teams, Kunden-Zufriedenheit und -Loyalität, und qualitativ hochwertige Projekt- Durchführung Sprachkenntnisse Deutsch: Muttersprache Englisch: Verhandlungssicher Französisch: Verhandlungssicher Spanisch: Grundkenntnisse Thai: Grundkenntnisse in gesprochener Sprache
Fifty Factors
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fifty Factors GmbH Stand 21 Februar 2017

§1

Wirkungsbereich

1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als "Klienten" bezeichnet. Die AGB werden vom Klienten automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. 1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt. Die Fifty Factors GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Basis der Projektvereinbarung und dieser AGBs, soweit nichts anderes schriftlich zwischen unserem Klienten und uns vereinbart wurde.

§2

Auftragserteilung und

Leistung

2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Beratungsvertrag, bzw. der schriftliche Auftrag des Klienten an uns, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden. 2.2 Der Klient kann uns Aufträge postalisch, per Fax und/oder per E-Mail erteilen. Der Klient erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung per E-Mail und Fax. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Beratungsvertrag als zustande gekommen. Diese Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Liefertermin. 2.3 Bei besonderem Bedarf ziehen wir externe Berater hinzu, die wir durch langjährige Zusammenarbeit kennen. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen uns und dem Klienten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 2.4 Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen der Fifty Factors GmbH und unserem Klienten.

§3

Preise

In allen Preisen unserer Leistungen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 % enthalten.

§4

Zahlung und Fälligkeit

4.1 Unser Anspruch auf Zahlung des Preises entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von uns erbracht wurde. Alle Leistungen der Fifty Factors GmbH, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden. 4.2 Sobald die Rechnung dem Klienten zugeht, ist der Preis zur Zahlung fällig. 4.3 Der Klient kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 20 Werktagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern. 4.4 Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Klient nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.

§5

Lieferfristen und

Termine

5.1 Lieferfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Es ist unser Anliegen, unsere Leistungen nach bestätigtem Auftragseingang innerhalb des in der Projektspezifizierung näher vereinbarten Zeitrahmens bereitzustellen. 5.2 Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Klienten erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

§6

Mitwirkungspflicht

des Klienten

Der Klient stellt der Fifty Factors GmbH alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung.

§7

Verschwiegenheitskla

usel

Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Klienten selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Klienten an uns übergebene Unterlagen, Dokumente, o.ä. an den Klienten zurückgesendet.

§8

Haftung

8.1 Die Fifty Factors GmbHhaftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Beratungsfirma ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Beratungsfirma in demselben Umfang. 8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

§9

Mängelrüge

9.1 Wenn uns der Klient nicht innerhalb von 20 Werktagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt. 9.2 Sollte der Klient eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gegengutachten untermauert werden. 9.3 Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss der Fifty Factors GmbH die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Klient das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernehmen wir nicht. 9.4 Wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist – hier gilt die individuell vereinbarte Lieferfrist als Richtwert – und wir eine vom Klienten schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht einhalten konnten, ist der Klient zum Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt.

§10

 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.

§11

Anzuwendendes

Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Klienten und uns ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

§12

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Klienten ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz (Düsseldorf) örtlich zuständige Gericht vereinbart.
MISSION STATEMENT Unsere Mission ist es, Wandel und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern in Unternehmen, die sich in besonderer Weise den Herausforderungen des 21ten Jahrhunderts stellen. Wir sind davon überzeugt, dass heutige Unternehmen verantwortliche Netzwerke, inherente Erneuerungsprozesse, und nachhaltige Innovationsfähigkeit benötigen. Wir leisten erfolgreiche Projektarbeit, indem wir Stärken qualifizieren und quantifizieren, Fahrpläne zu notwendigem Wandel erstellen, und grundlegende Organisationsentwicklung ermöglichen. Wir adressieren Unternehmen im Bereich Erneuerbare Energien und Umwelt, als auch im Bereich Sinnhafte Kommunikation.
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“Eiusmod officia in  aliquip adipisicing in do dolor. Non  duis proident mollit, consequat” - John James

Dr. Georg Wagner

geb. 29 September 1967, in Kandel / Pfalz, DE - verheiratet, zwei Töchter

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